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Haftpflichtversicherung für alle Veranstaltungen Diese Versicherung wird immer benötigt wenn eine Veranstaltung auch mit Nicht-DPSG-Mitgliedern stattfindet. Eine Haftpflichtversicherung zahlt immer dann, wenn ein Dritter (nicht DPSG Mitglied) zu Schaden gekommen ist, und diesen Schaden ersetzt bekommen möchte. Das heißt die Haftpflichtversicherung zahlt entweder den Schaden oder sie wehrt, eventuell auch durch Gericht, unberechtigte Forderungen ab. Ob ein Anspruch vorliegt regelt in den meisten Fällen das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Schadensbeispiel Ein Stamm richtete das Pfarrfest aus. Dabei wurden Bratwürste mit Kartoffelsalat verkauft. Der Kartoffelsalat war mit Salmonellen verseucht. Der Stamm in der Person des Vorstandes soll nun die Krankenhausaufenthalte und den Verdienstausfall bezahlen. Wie hoch ist man versichert? Pro Schadensfall € 1.500.000 für Personenschäden, € 500.000 für Sachschäden und € 50.000 für Vermögensschäden Besonderheiten Ein Selbstbehalt von € 25 pro Schadenfall ist vereinbart.Diese Versicherung muss für jede Veranstaltung einzeln beantragt werden. Schäden an gemieteten Immobilien sowie die Lebensmittelausgabe können mitversichert werden. Nicht versichert oder was wird nicht bezahlt (die wichtigsten Fälle)
Kinder unter 7 Jahren
Geliehene Gegenstände
Auslandschäden
Rennsportveranstaltungen Vorsatz
Wenn jemand einen anderen mit Absicht verletzt oder schädigt, dann ist das nicht nur eine Angelegenheit der Polizei, sondern ist auch nicht versichert.
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