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![]() Haftpflichtversicherung für alle Mitglieder und Leiter. Eine Haftpflichtversicherung zahlt immer dann, wenn ein Dritter (nicht DPSG Mitglied) zu Schaden gekommen ist und jetzt diesen Schaden ersetzt bekommen möchte. Das heißt die Haftpflichtversicherung zahlt entweder den Schaden oder sie wehrt, eventuell auch durch Gericht, unberechtigte Forderungen ab. Ob ein Anspruch vorliegt regelt in den meisten Fällen das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Wie hoch ist man versichert? Pro Schadensfall € 2.500.000 für Personenschäden, € 500.000 für Sachschäden und € 50.000 für Vermögensschäden Besonderheiten Ein Selbstbehalt von € 25 pro Schadenfall ist vereinbart. Diese Versicherung zahlt nur subsidiär. Erst müssen also die privaten Versicherungen leisten, wenn diese dann ausgeschöpft sind oder gar keine besteht, dann zahlt die DPSG-Haftpflichtversicherung. Die Versicherung ersetzt gleichzeitig eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung. Es muss aber eine DPSG Veranstaltung sein, an der nur Mitglieder teilnehmen. Für andere Aktionen bitte bei Veranstaltungshaftpflichtversicherung nachlesen. Nicht versichert oder was wird nicht bezahlt (die wichtigsten)
KFZ-Schäden Für Kfz besteht in Deutschland Versicherungspflicht. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass in der DPSG-Haftpflicht genau wie bei allen Haftpflichtversicherungen Schäden, die aus der Benutzung von Kfz resultieren( einschl. Be- und Entladen), ausgeschlossen sind, da diese ja über die Haftpflicht des Fahrzeugs versichert sind. Kinder unter 7 Jahren Das BGB regelt, dass Kinder unter 7 Jahren nicht deliktfähig sind. Sie können für Ihr Tun also nicht zur Verantwortung gezogen werden. Wenn also ein Kind unter 7 Jahren einen Schaden verursacht z. B. ein Auto zerkratzt kann der Besitzer keinen Ersatz verlangen. Geliehene Gegenstände Sachen, die gemietet oder geliehen sind, sind nicht versichert. Ausnahme sind Jugendräume oder Übernachtungshäuser sowie Zeltplätze. Auslandsschäden Die Versicherung erstreckt sich nur auf die Bundesrepublik Deutschland. Für Auslandsfahrten oder -aktionen muss deshalb der Geltungsbereich durch eine Auslandsversicherung erweitert werden. Siehe Auslandsfahrt. Rennsportveranstaltungen Alle Rennsportveranstaltungen wie z. B. Auto-, Rad-, Box -, Motorradrennen sowie deren Training sind nicht versichert. Vorsatz
Wenn jemand einen anderen mit Absicht verletzt oder schädigt, dann ist das nicht nur eine Angelegenheit für die Polizei sondern ist auch nicht versichert.
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