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Grund-Versicherungspaket Ausland (Beitragspflichtig)


Versicherungspaket für das Ausland.

Achtung die DPSG Grundversicherungen gelten nur für Deutschland. Für das Ausland muß der Versicherungsschutz beantragt werden. Dieses Versicherungspaket enthält Grund-Haftpflichtversicherung für das Ausland Grund-Unfallversicherung für das Ausland Auslandkrankenversicherung Preis: Pro Tag und Teilnehmer € 0,50 Wird ein Empfehlungsschreiben z.B. für Zuschüsse benötigt, dann kann dieses auch über die STEDO beantragt werden. Haftpflichtversicherung für alle Mitglieder und Leiter im Ausland.

Eine Haftpflichtversicherung zahlt immer dann, wenn ein Dritter (nicht DPSG Mitglied) zu Schaden gekommen ist und jetzt diesen Schaden ersetzt bekommen möchte. Das heißt die Haftpflichtversicherung zahlt entweder den Schaden oder sie wehrt, eventuell auch durch Gericht, unberechtigte Forderungen ab. Ob ein Anspruch vorliegt regelt in den meisten Fällen das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).

Wie hoch ist man versichert?

Pro Schadensfall € 2.500.000 für Personenschäden, € 500.000 für Sachschäden und € 50.000 für Vermögensschäden

Besonderheiten

Ein Selbstbehalt von € 25 pro Schadenfall ist vereinbart. Diese Versicherung zahlt nur subsidiär. Erst müssen also die privaten Versicherungen leisten, wenn diese dann ausgeschöpft sind oder gar keine besteht, dann zahlt die DPSG-Haftpflichtversicherung.

Die Versicherung ersetzt gleichzeitig eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung. Es muss aber eine DPSG Veranstaltung sein, an der nur Mitglieder teilnehmen. Für andere Aktionen bitte bei Veranstaltungshaftpflichtversicherung nachlesen.

Nicht versichert oder was wird nicht bezahlt (die wichtigsten)

Kinder unter 7 Jahren

Das BGB regelt, dass Kinder unter 7 Jahren nicht deliktfähig sind. Sie können für Ihr Tun also nicht zur Verantwortung gezogen werden. Wenn also ein Kind unter 7 Jahren einen Schaden verursacht z. B. ein Auto zerkratzt kann der Besitzer keinen Ersatz verlangen.

Geliehene Gegenstände

Sachen, die gemietet oder geliehen sind, sind nicht versichert. Ausnahme sind Jugendräume oder Übernachtungshäuser sowie Zeltplätze.

Rennsportveranstaltungen

Alle Rennsportveranstaltungen wie z. B. Auto-, Rad-, Box -, Motorradrennen sowie deren Training sind nicht versichert.

Vorsatz

Wenn jemand einen anderen mit Absicht verletzt oder schädigt, dann ist das nicht nur eine Angelegenheit für die Polizei sondern ist auch nicht versichert.

Grund-Unfallversicherung für das Ausland

Die Unfallversicherung zahlt, wie der Name schon sagt, bei einem Unfall. Der Unfall muss während einer DPSG Aktivität oder auf dem Weg dorthin, bzw. auf dem Nachhauseweg passiert sein. Der Begriff des Unfalls ist im "Versicherungsdeutsch" definiert als: Ein plötzlich von außen unfreiwillig auf den Körper einwirkendes Ereignis, durch das der versicherte eine Gesundheitsschädigung erleidet. Es muss also ein Unfall sein, der zu Folgeschäden führt. Wenn das der Fall ist, wird eine Kapitalleistung ausbezahlt. Diese richtet sich nach der Schwere der Verletzung. So erhält man z. B. bei dem Verlust eines Daumens 20 %, eines Armes 70 % der Versicherungssumme. Genaueres kann man aus einer sogenannten Gliedertabelle ersehen welche unter dem Punkt Detailinformationen zu finden ist.

Versicherungssummen

Folgende Summen stehen zur Verfügung: Bei dauerhaften Unfallfolgen eine Invaliditätssumme bis zu € 50.000.-, bei Tod € 5.000.-, Bergungskosten und Kosten kosmetischer Operationen bis zu € 5.000.-, bei Arbeitsunfähigkeit durch Folgen eines Unfalls für Leitungskräfte ein Tagegeld ab dem 43. Tag in Höhe von € 25.-, Bergungskosten, Bestattung bzw. Rücktransport sind mit € 5.000.--versichert.

Besonderheiten

Wenn ein Schüler länger als 4 Wochen aufgrund eines Unfalls vom Unterricht fernbleibt, wird Nachhilfe bis maximal € 200.-- bezahlt.

Unfälle beim Baden und Schwimmen sind versichert (normal ausgeschlossen).

Sonnenstich gilt als Unfall und ist somit versichert (normal ausgeschlossen).

Zeckenbisse gelten als Unfall und sind somit mitversichert.

Tollwut und Wundstarrkrampf gelten als mitversichert.

Zahnersatz ist bis zu einem Betrag von € 5.000.- versichert.

Wenn das Kind nicht transportfähig ist, steht für die Besuche der Eltern ein Betrag in Höhe von € 250.-- zur Verfügung.

Schäden der Bandscheibe sind bei einem Unfall versichert (normal ausgeschlossen)

Nicht versichert oder was wird nicht bezahlt (die wichtigsten Fälle)

Brillen

Trunkenheit/Drogenmissbrauch/Schlaganfälle/epileptische Anfälle
Unfälle die unter Einwirkung oben genannter Zustände passieren sind nicht versichert.

Infektionen, Nahrungsmittelvergiftung
Unfälle bei Rennfahrten oder als Luftfahrzeugführer

Reisekrankenversicherung im Ausland für alle Mitglieder und Leiter.

Im Ausland ist das Gesundheitswesen auf anderen Grundsätzen aufgebaut. In Europa besteht für viele Staaten ein so genanntes Sozialabkommen. Wenn ein bei einer gesetzlichen Krankenversicherung Versicherter im Ausland krank wird, so werden ihm die Kosten erstattet. Voraussetzung ist allerdings, dass nach deutschen Gebührenordnungen abgerechnet wird.

Meist will aber der Arzt vor Ort eine Privatrechnung stellen. Bei einem Krankenhausaufenthalt können somit die nicht übernommen Kosten sehr schnell ungeahnte Höhen erreichen.

Manche Länder haben überhaupt kein Abkommen. Hier muss der Versicherte alle Kosten alleine tragen.

Als weiteres ist der Rücktransport versichert. Hier können nicht unerhebliche Kosten auf den versicherten Zukommen. Insbesondere, wenn der Transport per Ambulanzflugzeug erfolgen muss.

Ebenso ist in der Versicherung eine Servicestelle mit versichert, die im Notfall zur Seite steht. So wird z. B. eine Bergung organisiert. Bei Sprachproblemen werden die Aussagen vom Arzt übersetzt und vieles mehr.

Wie hoch ist man versichert?

Die gesamten Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlung sowie die Rückführungskosten sind nicht limitiert.

Besonderheiten

Personen über 70 Jahre können nicht versichert werden. Die Versicherung kann bis zu einer Höchstdauer von 365 Tagen abgeschlossen werden.

Nicht versichert oder was wird nicht bezahlt (die wichtigsten Fälle)

Absehbare Behandlungen

Alle Behandlungen die vor Antritt der Reise schon absehbar waren und stattfinden mussten.
Dies gilt auch für Schwangerschaftsroutineuntersuchungen.

Schwangerschaft

Alle Behandlungskosten für Schwangere wenn der Reiseantritt nach der 30ten Schwangerschaftswoche erfolgt. Ausnahmen müssen extra beantragt werden.

Hilfsmittel
Hilfsmittel wie Brillen, Kontaktlinsen, Einlagen usw. werden nicht erstattet.