![]() | |||
|
| |||
![]() Impressum |
zurück
Versichert werden können alle Fahrzeuge (Personen- und Lastkraftwagen bis 7,5 to) und ihre Hänger. Der Versicherungsschutz für Hänger ist in der Grundprämie enthalten. Die Höchstleistung der KFZ-Versicherung beträgt pro Fahrzeug bzw. pro Gespann (Fahrzeug und Hänger) €50.000.-- Alle anderweitigen Schadensersatzmöglichkeiten müssen vorrangig in Anspruch genommen werden, nicht jedoch die eigene Vollkaskoversicherung. Dies bedeutet, dass ein evtl. bestehender Schadensfreiheitsrabatt in der eigenen Vollkaskoversicherung nicht gemindert wird. Die Versicherung, die weltweit Versicherungschutz bietet, leistet bei selbstverschuldeten Beschädigungen oder Verlust des benutzten Fahrzeuges und/oder Hängers, wenn die Fahrzeuge auf einer Fahrt für unseren Verband eingesetzt waren. Die Selbstbeteiligung beträgt € 150.--. Gegebenenfalls werden auch die Folgeschäden reguliert wie zum Beispiel: Abschleppkosten des beschädigten Fahrzeuges bis zur nächsten Werkstatt; Eventuelle Wertminderung eines reparierten Fahrzeuges; Bei Totalschaden und Neuanschaffung eines Kraftwagens werden die Überführungskosten und Zulassungskosten übernommen; Für die notwendige Zeit der Reparatur wird ein Nutzungsausfall oder die Kosten für ein Ersatzfahrzeug in der nächst niedrigen Klasse erstattet Der Verlust des Schadenfreiheitsrabattes in der eigenen Kraftfahrzeughaftversicherung kann übernommen werden, wenn auch das eigne Fahrzeug beschädigt war und die Vollkasko-Versicherung in Anspruch genommen werden mußte. Diese Leistungen entfällt also, wenn das eigene Fahrzeug nicht beschädigt war und nur anderen Schaden zugefügt wurde. Die Entschädigung erfolgt durch eine einmalige Zahlung, wobei die Erstattung des SFR-Verlustes auf 3 Jahre begrenzt ist. Versichert werden können Fahrzeuge (nach Angabe des amtlichen Kennzeichens) oder Personen. Wenn ein Fahrzeug versichert ist, kann es für DPSG-Einsätze von allen Personen gefahren werden, die hierzu berechtigt sind (gültiger Führerschein) und wenn der Besitzer des Fahrzeuges mit der Einsatzfahrt für die DPSG einverstanden war. Die namentlich gemeldeten Personen haben Versicherungsschutz für alle Fahrzeuge, die sie für DPSG-Einsätze nach den vorgenannten Voraussetzuungen benutzen. Die KFZ-Zusatzversicherung kann umgeschrieben werden (nicht bei tageweisen Abschlüssen), wenn der Halter des KFZ dieses abmeldet und ein anderes anmeldet und wenn eine versicherte Person aus dem Verband (Leitungsamt) ausscheidet auf die Person, die diese Funktion übernimmt. Der Versicherungsnehmer muß der STEDO eine kurze schriftliche Mitteilung über den Vorgang zusenden. Eine Bestätigung erfolgt nur, wenn ein frankierter Rückantwortumschlag beigefügt wird. Über diese Versicherung können Motorräder nicht versichert werden. Nicht versicherbar sind Fahrzeuge, die auf den Verband, z. B. "Deutsche Pfadfinderschaft St. Georg" oder einen seiner Rechtsträger eingetragenen Verein zugelassen sind/bei Personenversicherungen gilt der Versicherungsschutz nicht für Fahrzeuge, die dem Verband gehören. Betriebschäden (z.B. Motor-/Getriebeschaden) sind ausgeschlossen, da sie nicht auf eien Einwirkung von außen zurückzuführen sind. Der Versicherungsschutz entfällt in der Zeit, wenn eine Fahrt zu rein privaten und eigenwirtschaftlichen Zwecken unterbrochen wird.
(Bei hauptberuflich für die DPSG Tätigen sind die Fahrten von und zur Dienststelle ausgeschlossen.)
Gewerblich gemietete Fahrzeuge können über die Dienstkasko nicht versichert werden. Hier bieten die Vermieter preisgünstige Haftungsbegrenzungen (entspricht SB) an.
|
||